Leitlinien des DDH - qualifizierte Weiterbildungswege für Heilpraktiker
Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände (DDH) ist ein Zusammenschluss großer, bundesweit tätiger Berufsverbände, in dessen Mitgliedsverbänden Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit uneingeschränkter Erlaubnis zur Heilkundeausübung zusammengeschlossen sind.
Wesentliche Zielsetzung des DDH ist die Vertretung und Förderung der Belange des Heilpraktiker-Berufsstandes in seiner durch das Heilpraktikergesetz vorgegebenen Ausprägung. Dazu gehören neben der gemeinsamen berufspolitischen und berufsständischen Vertretung vor allem auch die Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung.
Damit diese auf hohem Niveau vertreten werden kann, hat der DDH schon vor Jahren Leitlinien für Fort- und Weiterbildungsprogramme zu von Heilpraktikern ausgeübte Diagnose- und Therapieverfahren entwickelt. Sie geben die Kriterien vor, nachdem für Fort- und Weiterbildungen eine DDH-Zertifizierung erfolgen kann.
Ist eine Fort- und Weiterbildung nach den Leitlinien des DDH anerkannt, kann der Bildungsträger diese Anerkennung entsprechend sichtbar machen.
Trägern solcher Weiterbildungen ist es zudem erlaubt, ihren Teilnehmern nach erfolgreichem Abschluss Urkunden oder Zertifikate auszustellen auf denen die Anerkennung dieser Fort- und Weiterbildung durch den DDH vermerkt ist.
Damit kann ein Qualitätsnachweis doppelt sichtbar gemacht werden: einmal für die Fort- und Weiterbildung, zum anderen für die Absolventen.
Dazu wurden von Kolleginnen und Kollegen mit entsprechender Expertise Leitlinien für die Qualitätsprofile von Fort- und Weiterbildungen entwickelt.
Sie umfassen im Wesentlichen die Struktur, den Gegenstandskatalog (Ziel und Inhalt), die Ausgestaltung, die räumlichen Voraussetzungen (insbesondere für praktische Übungen), die Qualifikation der Referenten sowie die zu erbringenden Leistungsnachweise.
Nach diesen Vorgaben können Träger von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ihre Angebote einreichen. Das hat den Vorteil, dass der Leitlinienkatalog nicht statisch beschränkt ist, sondern um alle Diagnose- und Therapieverfahren erweitert werden kann, die den Vorgaben entsprechen.
Der Gegenstandskatalog eines neu eingereichten Bildungsangebotes wird von fachlich qualifizierten Personen geprüft, welche dann dem DDH ggf. eine Zertifizierung empfehlen. Liegt für ein Diagnose- oder Therapieverfahren bereits ein Gegenstandskatalog vor, kann der Anbieter seine Bildungseinrichtung entsprechend danach ausrichten, um eine Zertifizierung zu erhalten.
Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist zudem, dass Bildungsanbieter ihre zertifizierten Kurse einer Kontrolle unterziehen. Die DDH-Leitlinien sehen eine regelmäßige Überprüfung in einem Abstand von drei Jahren vor. Das dient vor allem auch den Teilnehmern, die damit sicher gehen, dass das Qualitätsniveau der von ihnen gewählten Fort- und Weiterbildung stabil bleibt.
Sollten Sie Interesse an einer Qualitätsbeurkundung für Ihre Fort- und Weiterbildungsangebote haben, wenden Sie sich für ausfühliche Informationen bitte telefonisch an die DDH-Geschäftsstelle (Tel.: 0228-96289900) oder schicken Sie eine E-Mail mit Betreff Leitlinien (