Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK), die im Auftrag der deutschen Heilpraktiker arbeitet und eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetzes ist, hat unter anderem die Aufgabe, die deutschen Heilpraktiker über Risiken in der Arzneimittelanwendung und über rechtliche Änderungen zu informieren.

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