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Dachverband Deutscher
Heilpraktikerverbände e.V.
Heilpraktikertag
Deutscher Heilpraktikertag in Karlsruhe
"Die Zukunft der Heilpraktiker"
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Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.

Der DACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKERVERBÄNDE e.V. (DDH) ist ein Zusammenschluss der großen, bundesweit tätigen Berufs- und Fachverbände:

Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. (BDHN), Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH), Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH), Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH), Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH)
 
Die Verbände des DDH führen als Mitglieder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HeilPrG.
 
Gemeinsam vertreten sie die überwiegende Mehrheit dieser in Berufsverbänden organisierten Berufsangehörigen in allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik. Der DDH mit den Einzelverbänden ist damit Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen sowie andere Gesundheitsberufe.

Diese gut funktionierende Kooperation der Verbände ist unerlässlich, um die Interessen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in fachlichen, rechtlichen und berufsständischen Fragen gezielt und effektiv gegenüber politischen Institutionen, sowie in der Öffentlichkeit vertreten zu können.

Gemeinsam bestellen und finanzieren die DDH-Mitgliedsverbände u.a.:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK)
Die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen
Das Ressort Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung
Eine neutrale Ombudsstelle

Die Mitgliedsverbände

Mehr erfahren

Wichtiger Hinweis

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. beantwortet berufsspezifische Anfragen nur über die jeweiligen Mitgliedsverbände. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berufsverband, in dem Sie Mitglied sind. Die Daten der Verbände finden Sie im Menü unter „Mitgliedsverbände“. Zur Kontaktanfrage an den DDH verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Der rechtliche Werdegang eines Arzneimittels
Bei der Entwicklung eines neuen Arzneimittels liegt am Anfang die Forschungsarbeit, z.B. an einer Heilpflanze, die von den Indios im Amazonasgebiet verwendet wird, von einer bestimmten Chemikalie oder einer synthetischen gezielt hergestellten Droge. Von der Forschungsarbeit bis in den Verkauf liegen dann eine Reihe von Hürden vor dem Arzneimittel.

Es gibt drei Hauptkriterien, die ein Arzneimittel erfüllen muss, um auf dem deutschen Markt zugelassen zu werden. Diese drei Hauptkriterien, die analog in allen EU-Staaten Gültigkeit besitzen, müssen mit Studien nachgewiesen werden. Die Kriterien sind die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit des Arzneimittels.

Präklinische Studien
Am Anfang eines jeden Wirkstoffes steht die Forschung im Labor, z.B. die vollständige chemische Neuentwicklung einer Substanz oder die Isolierung und Identifizierung eines Stoffes aus einer natürlichen Quelle. In vielen Fällen forscht man dabei heute gezielt, aufgrund von strukturellen Ähnlichkeiten mit vorhandenen Wirkstoffen, nach ganz bestimmten neuen Zielmolekülen. Mit dem erfolgreich isolierten neuen Wirkstoff beginnt dann ein umfangreicher Auswahlprozess.
Jährlich werden in der Industrie in so genannten "Screening Verfahren" Tausende von Substanzen auf ihre mögliche Wirkung hin überprüft. Von 10.000 bis 20.000 untersuchten Substanzen ergibt sich ein potentieller Arzneistoff den es lohnt in die weiterführenden Überprüfungen einzuschleusen.
Zu den präklinischen Studien gehören weiterhin Untersuchung der chemisch-physikalischen Eigenschaften, die Erprobung an Zellkulturen und die verschiedenen vorgeschriebenen Tests, z.B. für toxikologische Studien, in Tierexperimenten und künstlichen Versuchsanordnungen. All diese Untersuchungen sind genau festgelegt und unterliegen den Richtlinien der so genannten Good Laboratory Practice (GLP).

Klinische Studien
Hat ein Wirkstoff alle Hürden der präklinischen Phase genommen gelangt er auf die nächste Ebene der Überprüfung. Es folgt die Sammlung von Erfahrungen aus der Anwendung am Menschen. Diese "Klinischen Studien" müssen genauestens den festgelegten strengen Kriterien der Good Clinical Practice (GCP) entsprechen. Diese Kriterien wurde als EG-Leitlinie 1991 erlassen und ist heute in den meisten Staaten in die nationale Gesetzgebung übernommen. Sie soll Gesundheit und Rechte der Probanden und Patienten schützen und die Vertraulichkeit im Sinne des Datenschutzes sowie die wissenschaftliche Korrektheit der erhobenen Daten und deren Auswertung, Dokumentation und Archivierung gewährleisten.
In Ergänzung zu dieser Leitlinie sind eine Vielzahl weiterer Leitlinien von der "International Conference on Harmonisation" (ICH), einer von der EU, den USA und Japan gebildeten Organisation, erarbeitet worden, die jede für sich bestimmte Teilaspekte der GCP beschreiben.
Die klinischen Studien laufen in vier Phasen ab und sind in der folgenden Abfolge allgemein akzeptiert.
Phase I-Studien werden üblicherweise in speziell eingerichteten Zentren an etwa zehn bis 20 gesunden Freiwilligen durchgeführt. Ziel der Phase I ist die Ermittlung der pharmakokinetischen Daten einer Substanz, also Absorption, Verteilung, Metabolismus und Exkretion.
In der Phase II wird ein Wirkstoff erstmals bei kranken Personen (Patienten) eingesetzt. Dies erfolgt wiederum auf freiwilliger Basis. Der Patientenstamm beträgt diesmal meist einige hundert Personen. Hauptziele sind die Abschätzung der Wirksamkeit und der optimalen Dosierung sowie die Ermittlung eines Sicherheits- und Verträglichkeitsprofils. Darüber hinaus geht es um die Feststellung von Unterschieden in der Pharmakokinetik zwischen Gesunden und Patienten.
Phase III-Studien sind das wichtigste Instrument zur Erforschung und Dokumentation der Sicherheit und Wirksamkeit eines Wirkstoffes. Sie werden erst durchgeführt, wenn bereits umfangreiche Kenntnisse des Stoffes vorhanden sind. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch meistens eine erste Information der Öffentlichkeit über ein mögliches neues Arzneimittel.
Hohe Anforderungen an eine ordnungsgemäße statistische Auswertung erfordern oft Phase-III Studien mit mehreren tausend Patienten. Der gleichzeitige Einsatz von Plazebos und/oder einem bereits etablierten Pharmakon in der selben Studie liefert direkte Vergleichsdaten. 10 bis 30 solcher Studien stellen eine übliche Zahl dar, in Einzelfällen können es deutlich mehr sein, um die erstrebte Zulassung eines Medikamentes zu erreichen. Aufgrund der Größe des benötigten Patientenstamms erfolgen diese Studien überwiegend multizentral, oder sogar, bei selteneren Krankheiten, multinational.
Klinische Studien der Phase IV erfolgen nach der erfolgten Zulassung eines Arzneimittels und damit nach der Genehmigung zur Vermarktung und Anwendung, dienen im wesentlichen der kontinuierlichen Gewährleistung der Sicherheit für den Patienten durch die Erfassung der Langzeitsicherheit sowie die Identifizierung und statistische Erfassung sehr selten auftretender Nebenwirkungen oder von Nebenwirkungen aufgrund bisher nicht untersuchter Fremdeinflüsse. Mitunter ermöglichen neu entdeckte Untersuchungsmethoden bereits zugelassene Arzneimittel unter völlig neuen Gesichtspunkten zu betrachten. Neue entdeckte Herstellungsverfahren garantieren einen einfacheren Zugang zum Wirkstoff usw.

Die Zulassung
Die erhaltenen Daten sind Teil der Zulassungsunterlagen für ein Arzneimittel, wie sie im § 22 des "Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln" (AMG) gefordert werden. Dem Antrag auf Zulassung müssen vom Antragsteller die notwendigen Angaben in deutscher Sprache beigefügt werden. Zu diesen notwendigen Angaben gehören der Name oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers und des Herstellers, die Bezeichnung des Arzneimittels, die Bestandteile des Arzneimittels nach Art und Menge, die Darreichungsform, die Wirkungen, die Anwendungsgebiete, die Gegenanzeigen, die Nebenwirkungen, die Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, die Dosierung, kurz gefasste Angaben über die Herstellung des Arzneimittels, die Art der Anwendung und bei Arzneimitteln, die nur begrenzte Zeit angewendet werden sollen, die Dauer der Anwendung, die Packungsgrößen, die Art der Haltbarmachung, die Dauer der Haltbarkeit, die Art der Aufbewahrung, die Ergebnisse von Haltbarkeitsversuchen, die Methoden zur Kontrolle der Qualität, die Ergebnisse physikalischer, chemischer, biologischer oder mikrobiologischer Versuche und die zu ihrer Ermittlung angewandten Methoden (analytische Prüfung), die Ergebnisse der pharmakologischen und toxikologischen Versuche (pharmakologisch-toxikologische Prüfung), die Ergebnisse der klinischen oder sonstigen ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Erprobung (klinische Prüfung). Die Ergebnisse sind durch Unterlagen so zu belegen, dass aus diesen Art, Umfang und Zeitpunkt der Prüfungen hervorgehen. Hat ein Arzneimittel auch diese Hürde genommen erhält es eine Zulassung und damit die Erlaubnis, in den Verkehr gebracht zu werden.

Eine umfangreiche Darstellung des Zulassungsverfahrens kann in der Homepage der Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller ( www.bah-bonn.de ) abgefragt werden. Zahlreiche Informationen zum Zulassungsverfahren findet man auch in der Homepage des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ) unter www.bfarm.de .

Nach der Zulassung
Mit der erteilten Zulassung endet jedoch nicht die Verantwortung des Zulassungsinhabers für die Gewährleistung der drei Hauptkriterien seines Arzneimittels. Auch nach der Zulassung gilt es, die Erkenntnisse zur Qualität, Unbedenklichkeit und zur Wirksamkeit des Arzneimittels auf dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu halten.
Dazu dienen dann unter anderem die klinische Studien der Phase IV.

Diese neuen Erkenntnisse gilt es zu berücksichtigen, die möglichen Konsequenzen für das Arzneimittel abzuschätzen und sollte es nötig sein die notwendigen Schritte einzuleiten. Die Verantwortung für ein Arzneimittel endet nicht mit der erfolgreichen Zulassung.

Zulassung und Nachzulassung
Der aktuelle Stand der Zulassungen ( 16. März 2004 ) sieht wie folgt aus :

Phytopharmaka zugelassen nachzugelassen Summe
Monopräparate 906 892 1.798
Kombinationen 57 370 427
Summe 963 1.262 2.225
Homöopathika zugelassen nachzugelassen Summe
Monopräparate 122 267 389
Kombinationen 88 619 707
Summe 210 886 1.096
Anthroposophika zugelassen nachzugelassen Summe
Monopräparate 99 165 264
Kombinationen 2 422 424
Summe 101 587 688



Arne Krüger, stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker

LITERATUR:
Blasius, H. et al : Arzneimittel und Recht in Deutschland, WVG, 1. AUfl. 1998, Stuttgart
Blasius, H. et al : Arzneimittel und Recht in Europa, WVG, 1. Aufl. 1998, Stuttgart
Blasius, H. : 25 Jahre Arzneimittelgesetz, Deutsche Apotheker Zeitung, Nr. 41 / 2003
Bundesverband der Arzneimittelhersteller ( BAH ), Homepage, Informationen zum Arzneimittelrecht
Deutsch, E. / Spickhoff, A. : Medizinrecht, Springer-Verlag, 5. Aufl. 2003, Berlin
Krüger, A. Infektionskrankheiten im Kommen ?, Berliner Heilpraktiker Nachrichten Nr. 4 / 1997 und 1 / 1998
Krüger, A. : Arzneimittelkommission Aktuell, Pressemeldungen der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, Veröffentlicht u.a. in den Fachzeitschriften Naturheilpraxis, Heilpraktiker & Volksheilkunde, WIR und in der Homepage der Arzneimittelkommission unter www.ddh-online.de
Krüger, A. : Die rechtliche Situation der naturheilkundlichen Arzneimittel, Vortrag auf den 42. Berliner Heilpraktikertagen am 25. Oktober 2003
Krüger, A. : Die rechtliche Situation der naturheilkundlichen Arzneimittel in Deutschland und Europa, Vortrag auf den Heilpraktikertagen 2004 in Essen am 18. April 2004
Toellner, R. : Illustrierte Geschichte der Medizin, Andreas & Andreas Verlagsbuchhandlung, 1. Aufl. 1986, Salzburg