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Dachverband Deutscher
Heilpraktikerverbände e.V.
Heilpraktikertag
Deutscher Heilpraktikertag in Karlsruhe
"Die Zukunft der Heilpraktiker"
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Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.

Der DACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKERVERBÄNDE e.V. (DDH) ist ein Zusammenschluss der großen, bundesweit tätigen Berufs- und Fachverbände:

Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. (BDHN), Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH), Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH), Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH), Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH)
 
Die Verbände des DDH führen als Mitglieder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HeilPrG.
 
Gemeinsam vertreten sie die überwiegende Mehrheit dieser in Berufsverbänden organisierten Berufsangehörigen in allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik. Der DDH mit den Einzelverbänden ist damit Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen sowie andere Gesundheitsberufe.

Diese gut funktionierende Kooperation der Verbände ist unerlässlich, um die Interessen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in fachlichen, rechtlichen und berufsständischen Fragen gezielt und effektiv gegenüber politischen Institutionen, sowie in der Öffentlichkeit vertreten zu können.

Gemeinsam bestellen und finanzieren die DDH-Mitgliedsverbände u.a.:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK)
Die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen
Das Ressort Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung
Eine neutrale Ombudsstelle

Die Mitgliedsverbände

Mehr erfahren

Wichtiger Hinweis

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. beantwortet berufsspezifische Anfragen nur über die jeweiligen Mitgliedsverbände. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berufsverband, in dem Sie Mitglied sind. Die Daten der Verbände finden Sie im Menü unter „Mitgliedsverbände“. Zur Kontaktanfrage an den DDH verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Die Naturheilkunde basiert auf einem Naturbegriff, der sich in der Tatsache des Lebens äußert. Die möglichst vollkommene Erhaltung des Lebens durch sich selbst organisierende Systeme und Ordnungsprinzipien scheint dem Heilpraktiker das Endziel der Schöpfung zu sein. Der Respekt vor diesen als sinnvoll anerkannten Gesamtzusammenhängen bestimmen sein Denken und Handeln.

Er sieht die wahrnehmbaren Veränderungen bei seinen Patienten als Ausdruck wechselnder äußerer und innerer Bedingungen und Ursachen und versucht, diese ganzheitlich in ihren Gesamtzusammenhängen zu erfassen, sie nach den Kriterien seines naturheilkundlichen Modells zu bewerten und zu ordnen. Er wird den Patienten im Sinne der Ordnungstherapie über die Zusammenhänge seines Leidens aufklären, dessen Erkenntnis hierüber fördern und ihn nach dem naturheilkundlichen Modell (lege artis) therapieren.

Gesundheit ist für den Heilpraktiker die Bewahrung der Integrität einer Persönlichkeit in seiner Geist-Körper-Seele-Einheit. Die Selbstheilungskräfte sind keine speziellen oder spezifischen Kräfte, sondern Ausdruck der allgemeinen Heilkraft der Natur, die in der Lebenskraft einer Persönlichkeit begründet sind. Die Lebenskraft ist das Wirken eines mehr oder weniger einverständlichen und harmonischen Zusammenspiels aller organischen Strukturen, Funktionen, Energien, Informationen, geistiger und seelischer Kräfte. Im Gegensatz zur eindeutig bestimmbaren Quantität ist die Lebenskraft ein Qualitätsbegriff. Deren Eigenschaften lassen sich nur durch das Verhalten einer Gesamtpersönlichkeit beurteilen. Ein ganzheitliches System besitzt grundsätzlich Funktionseigenschaften, die keines seiner Teile besitzt und die nur durch die Vernetzung seiner Elemente und Elementarprozesse erklärbar sind.

Die Stabilität und Integrität eines biologisch ganzheitlichen Systems ist so geschützt und abgesichert, dass eine Ursache allein diese in der Regel nicht zu stören vermag, hierzu bedarf es eines gewissen Komplexes und Spektrums von verursachenden und störenden Bedingungen, die von dem ganzheitlichen System nicht mehr kompensiert werden können und zu Störungen der Gesundheit und Krankheit führen. Die Naturheiltherapie zielt deshalb darauf ab, durch die Beseitigung der Bedingungen, die eine Krankheit hervorrufen, unterhalten und fördern, dem gestörten biologischen System die Möglichkeit zu geben, durch Selbstorganisation die Gesundheit wiederherzustellen.

Der Heilpraktiker stellt deshalb nicht nur die Krankheit als einen objektiven Tatbestand fest, sondern richtet sein Augenmerk auch auf die Gesamtperson des Kranken, die für die Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf - auch prognostisch - in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt.
Neben anamnestischen und klinischen Daten zieht der Heilpraktiker zur Erkenntnisgewinnung der gestörten Integrität eines Kranken deshalb die Beurteilung von Konstitution, Temperament, Disposition und Diathese mit heran. Dabei kommen die typischen qualitativ beurteilenden naturheilkundlichen Diagnoseverfahren, wie z.B. die Augendiagnose, die Pulsdiagnose, oder auch bioenergetische Verfahren zum Einsatz.

Seine daraus folgenden therapeutischen Überlegungen zielen auf das Begünstigen der Selbstheilungskräfte zu einem natürlichen Heilverlauf,
  • ob es um eine Entlastung und Entgiftung des Organismus durch Aus- und Ableitungsmethoden geht,
  • ob es durch Simulieren von Störungen, die durch Übung zu einer verbesserten Anpassung konditionieren sollen, geschieht, wie in der Homöopathie oder Hydrotherapie,
  • ob es durch gezielte Erregung von Kompensationssystemen geschieht, wie in der Humoralpathologie und Physiotherapie,
  • ob mit der Behandlung durch eine ähnlich biologische Systematik auf die ebenso biologischen Entsprechungen und Ähnlichkeiten im Menschen abgezielt wird, wie es über die reine Stofflichkeit hinaus bei der Phytotherapie, Biochemie und Spagyrik geschieht,
  • ob eine Schonung der Systeme das Ziel der Therapie ist, wie bei einer speziellen Diät oder Lebensweise,
  • ob es um die nach einer Konstitutionsdiagnose erkannten Möglichkeiten in Bezug auf die Entwicklung potentieller genetischer Möglichkeiten geht, wie in der Verhaltens-, Sozio- oder Psychotherapie, oder
  • ob es um die vielen weiteren Formen der Anwendung regulatorischnaturheilkundlicher Therapie- und Arzneianwendungen mineralischer, pflanzlicher oder tierischer Herkunft geht.
Der Heilpraktiker regt bei seiner Behandlung stets die natürlichen Selbstheilungskräfte an. Der Vielfältigkeit neuer diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten, die diesem Ziel dienen und Eingang in das Behandlungsspektrum des Heilpraktikers finden können, sind auch in der Zukunft keine Grenzen gesetzt. Entscheidend ist allein, ob Verfahren der Theorie der Naturheilkunde entsprechen und "lege artis" nach den Regeln der Kunst angewendet werden können.