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Dachverband Deutscher
Heilpraktikerverbände e.V.
Heilpraktikertag
Deutscher Heilpraktikertag in Karlsruhe
"Die Zukunft der Heilpraktiker"
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Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.

Der DACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKERVERBÄNDE e.V. (DDH) ist ein Zusammenschluss der großen, bundesweit tätigen Berufs- und Fachverbände:

Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. (BDHN), Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH), Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH), Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH), Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH)
 
Die Verbände des DDH führen als Mitglieder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HeilPrG.
 
Gemeinsam vertreten sie die überwiegende Mehrheit dieser in Berufsverbänden organisierten Berufsangehörigen in allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik. Der DDH mit den Einzelverbänden ist damit Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen sowie andere Gesundheitsberufe.

Diese gut funktionierende Kooperation der Verbände ist unerlässlich, um die Interessen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in fachlichen, rechtlichen und berufsständischen Fragen gezielt und effektiv gegenüber politischen Institutionen, sowie in der Öffentlichkeit vertreten zu können.

Gemeinsam bestellen und finanzieren die DDH-Mitgliedsverbände u.a.:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK)
Die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen
Das Ressort Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung
Eine neutrale Ombudsstelle

Die Mitgliedsverbände

Mehr erfahren

Wichtiger Hinweis

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. beantwortet berufsspezifische Anfragen nur über die jeweiligen Mitgliedsverbände. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berufsverband, in dem Sie Mitglied sind. Die Daten der Verbände finden Sie im Menü unter „Mitgliedsverbände“. Zur Kontaktanfrage an den DDH verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Das Honorar zwischen Patient und Heilpraktiker/Heilpraktikerin unterliegt gemäß "Bürgerliches Gesetzbuch" -BGB- (§§ 611-630) der freien Vereinbarung.

Bei den im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker -GebüH- verzeichneten Beträgen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte aus dem Jahre 1983, die in den letzten 25 Jahren nicht angepasst wurden.

Der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin rechnet den jeweils vereinbarten Honorarsatz mit den Ziffern der beschriebenen Leistung des GebüH ab.

Ist für die erbrachte Leistung im GebüH eine Leistungsbeschreibung nicht gegeben, kann die Abrechnung mit einer gleichwertigen (analogen) Leistungsziffer erfolgen und soweit auch dies nicht gegeben ist, kann auf andere Verzeichnisse wie Hufelandverzeichnis oder Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zurückgegriffen werden. Das zwischen Heilpraktiker/Heilpraktikerin und Patient vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Im Einzelfall geben auf Anfrage die einzelnen Berufs- und Fachverbände weitere Informationen.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker können Sie hier downloaden