Dosierungsrichtlinien für homöopathische Arzneimittel

Die Kommission D für homöopathische Arzneimittel beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinalprodukte ( BfArM ) hatte neue Dosierungsrichtlinien für homöopathische Arzneimittel beschlossen, wobei sich die Arzneimittelkommission sowohl auf einige Inhalte der Empfehlung als auch auf die Verwendung des Begriffes des "ärztlichen Rates" mit Kritik an das BfArM gewendet hat. Durch die Schreiben der AMK und das aktive Engagement der Kollegen Oppel und Dr. Hauss, die Kommissionsmitglieder und Mitglieder der Arzneimittelkommission sind, ist es gelungen, dass das BfArM nun folgende modifizierte Empfehlung herausgegeben hat, die von der Arzneimittelkommission und den Deutschen Heilpraktikerverbänden durch die Verwendung des Begriffes "homöopathischer Arzt oder Heilpraktiker" begrüßt wird.

Die Dosierungsrichtlinie findet Anwendung für die Dosierung bei Erwachsenen, soweit kein präparatespezifisches Erkenntnismaterial vorliegt, das eine Einzelfallentscheidung ermöglicht.

Neufassung der Dosierungsempfehlungen der Kommission D für homöopathische Arzneimittel (Stand 25.6.2003)

Dosierung von D- und C-Verdünnungsgraden

Urtinktur und niedrige Verdünnungsgrade:
(Verdünnungsgrade bis einschließlich D23/C11) „Soweit nicht anders verordnet: Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 mal täglich, je 5 Tropfen oder 1 Tablette oder 5 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung einnehmen; parenteral 1-2 ml bis zu 3mal täglich i.v., i.m., oder s.c injizieren. Eine über 1 Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker erfolgen.

Bei chronischen Verlaufsformen 1-3 mal täglich je 5 Tropfen oder 1 Tablette oder 5 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung einnehmen; parenteral 1-2 ml täglich i.v., i.m., oder s.c injizieren. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.“

Hohe Verdünnungsgrade (Verdünnungsgrade ab D24/C12)
„Soweit nicht anders verordnet: Als einmalige Gabe 5 Tropfen oder 1 Tablette oder 5 Streukügelchen oder 1 Messerspitze Verreibung einnehmen.

Parenteral einmal 1-2 ml i.v., i.m. oder s.c injizieren. Die weitere Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker erfolgen.“

Dosierung von LM/ Q- Potenzen
Globuli „Soweit nicht anders verordnet:
1.) 1–2 Kügelchen werden in einer Flasche (10 ml) in Wasser oder 15 Vol. % Ethanol aufgelöst .
2.) Vor jeder Einnahme wird die Flasche 10 mal kräftig geschüttelt .
3.) 1-2 Tropfen werden in einem Glas Wasser (ca. 150ml) gelöst.
4.) Hiervon wird 1mal täglich 1 Teelöffel voll eingenommen, der Rest weggeschüttet.

Die Zubereitungsschritte 2-4 sind vor jeder Einnahme zu wiederholen.

Die Einnahme ist auf maximal 10 Tage zu beschränken und sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker fortgesetzt werden. Die alkoholfreie Lösung ist im Kühlschrank aufzubewahren.“

Dilutionen
„Soweit nicht anders verordnet: Vor jeder Einnahme wird die Flasche 10 mal kräftig geschüttelt .1-2 Tropfen werden in einem Glas Wasser (ca.150 ml) gelöst. Hiervon wird 1 mal täglich 1 Teelöffel voll eingenommen, der Rest weggeschüttet. Diese Zubereitung ist bei jeder Einnahme zu wiederholen. Die Einnahme ist auf maximal 10 Tage zu beschränken und sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Heilpraktiker fortgesetzt werden.“

Positiv ist bei der Dosierungsempfehlung, dass jeweils auf den "homöopathischen Arzt oder Heilpraktiker" hingewiesen wird, wodurch erstmalig der Heilpraktiker in seiner praktischen Bedeutung als zweiter therapeutischer Beruf neben dem Arzt anerkannt wird. Eine Verunsicherung der Patienten ist sicher immer noch durch die konkreten Dosierungshinweise gegeben, doch das BfArM hatte schon in früheren Schreiben klargestellt, dass durch den Passus "Soweit nicht anders verordnet" die Unabhängigkeit des Therapeuten eine bestimmte Dosierung vorzugeben nicht angetastet wird, sondern sich die Dosierungsempfehlung auf den Fall bezieht, dass ein Patient sich selbst dass Arzneimittel aus der Apotheke holt und ohne therapeutische Anweisung einnimmt.

Arne Krüger, stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker

LITERATUR:
Blasius, H. et al : Arzneimittel und Recht in Deutschland, WVG, 1. AUfl. 1998, Stuttgart
Blasius, H. et al : Arzneimittel und Recht in Europa, WVG, 1. Aufl. 1998, Stuttgart
Blasius, H. : 25 Jahre Arzneimittelgesetz, Deutsche Apotheker Zeitung, Nr. 41 / 2003
Bundesverband der Arzneimittelhersteller ( BAH ), Homepage, Informationen zum Arzneimittelrecht
Deutsch, E. / Spickhoff, A. : Medizinrecht, Springer-Verlag, 5. Aufl. 2003, Berlin
Krüger, A. Infektionskrankheiten im Kommen ?, Berliner Heilpraktiker Nachrichten Nr. 4 / 1997 und 1 / 1998
Krüger, A. : Arzneimittelkommission Aktuell, Pressemeldungen der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, Veröffentlicht u.a. in den Fachzeitschriften Naturheilpraxis, Heilpraktiker & Volksheilkunde, WIR und in der Homepage der Arzneimittelkommission unter www.ddh-online.de
Krüger, A. : Die rechtliche Situation der naturheilkundlichen Arzneimittel, Vortrag auf den 42. Berliner Heilpraktikertagen am 25. Oktober 2003
Krüger, A. : Die rechtliche Situation der naturheilkundlichen Arzneimittel in Deutschland und Europa, Vortrag auf den Heilpraktikertagen 2004 in Essen am 18. April 2004